| Leistungspaket | Beschreibung |
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| Kern-Paket: Leistungs- und Informationsanspruch in der Protokollapp | Erweiterung der Protokollapp um Leistungs- und Informationsanspruch, Annahmemechanismus und Mikrovereinbarung — fachbereichsspezifisch, versionsbezogen, beweissicher. |
Die Protokollapp erfasst bereits Information, Entscheid und Aufgabe pro Version der Projektausgangslage. Wir erweitern sie um die fachbereichsspezifische Feststellung der geschuldeten Leistung — pro Architektur, Tragwerk, HLKS, Elektro, Bauphysik, Brandschutz, Bauleitung. Erkennt der Leistungserbringer den Anspruch an, generieren wir automatisch eine Mikrovereinbarung unter dem Hauptvertrag: mit Arbeitspaket, Mindestqualität, Termin- und Versionsbezug. Jede operative Leistung ist damit lückenlos auf die vertragliche Grundlage rückführbar. Enthaltene ModuleKernvorteile
Klare Abgrenzung: Die Mikrovereinbarung ist ein präzises Dokumentationsinstrument unter dem Hauptvertrag — kein Anwaltsersatz und keine eigenständige juristische Vertretung. Die finale Beurteilung im Streitfall bleibt beim qualifizierten Anwender (Human-in-the-Loop). Die fachliche Richtigkeit der Annahme bleibt Eigenverantwortung des Erklärenden.
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| Add-on: Steuerung der Mikrovereinbarungen Optional · Stufe 2 | Soll-Ist-Steuerung, Risikobewertung und Nachtragslogik auf Mikrovereinbarungsebene — mit den bestehenden Modulen der Stufe 2. |
Die in Stufe 1 entstandenen Mikrovereinbarungen werden steuerungsfähig: Du erhältst pro Vereinbarung den laufenden Soll-Ist-Vergleich, eine Risikobewertung mit Frühwarnindikatoren und eine saubere Dokumentation jeder Abweichung als Nachtrags- oder Mängelanspruch. Keine zusätzlichen Module nötig — die bestehenden Module der Stufe 2 verarbeiten die Mikrovereinbarung als Vertragsobjekt. Zusätzliche ModuleZusätzliche Vorteile
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| Premium: Intelligente Verträge Stufe 3 · Enterprise | Programmierbare Vertragsregeln auf Mikrovereinbarungsebene — automatisierte Statusführung, Smart-Contract-Bibliothek nach SIA und OR, revisionssicherer Audit-Trail. |
Auf Stufe 3 wird der Vertrag zum ausführenden Instrument: Mikrovereinbarungen werden mit programmierbaren Regeln, Triggern und Bedingungen hinterlegt. Status- und Rechtsfolgen werden automatisiert geführt, gekoppelt an Zahlungsfreigaben, Compliance- und Nachhaltigkeits-Audits. Eine kuratierte Smart-Contract-Bibliothek deckt wiederkehrende Konstellationen nach SIA 102/103/108 sowie Werkverträge nach OR ab. Portfolio- und Schnittstellensicht (BIM, ERP, Banking) machen das Angebot für institutionelle Investoren und CREM-Organisationen einsatzfähig. Zusätzliche ModuleZusätzliche Vorteile
Klare Abgrenzung: Auch auf Stufe 3 ersetzen intelligente Verträge keine anwaltliche Vertretung. Die programmierbaren Regeln führen den dokumentarischen Status — die rechtliche Beurteilung im Streitfall bleibt beim qualifizierten Anwender. Smart-Contract-Vorlagen sind als Empfehlung zu verstehen und vor Produktivsetzung individuell zu prüfen.
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Anwendungsfall: Streit über das Geschuldete
Die Herausforderung
Auf einem Bauprojekt entsteht zwischen Bauherr und Fachplaner Streit darüber, was vom Fachplaner zu welcher Version der Ausgangslage tatsächlich geschuldet war. Mündliche Zusagen, E-Mail-Spuren und Sitzungsprotokolle widersprechen sich. Die Beweisführung ist aufwändig — und im Zweifel kostet jede Lücke in der Dokumentation echtes Geld.
Was wir für Dich tun
- Wir weisen pro Version der Ausgangslage den fachbereichsspezifischen Leistungs- und Informationsanspruch sauber aus — wer schuldet was, in welchem Umfang, mit welcher Informationsbringschuld.
- Bei Annahme durch den Fachplaner generieren wir die Mikrovereinbarung unter dem Hauptvertrag: Arbeitspaket, Mindestqualität, Versionsbezug — mit Hash und Zeitstempel beweissicher protokolliert.
- In Stufe 2 vergleichen wir das tatsächlich Erbrachte laufend gegen die Mikrovereinbarung. In Stufe 3 löst die Plattform Statuswechsel und Rechtsfolgen regelbasiert aus.
Ergebnis
Die Frage „was war geschuldet" hat eine eindeutige, gerichtsverwertbare Antwort. Streit über den Leistungsumfang verlagert sich von der Beweisführung zur Sachfrage — und das in einem Bruchteil der bisherigen Zeit. Reputation und Liquidität bleiben geschützt.