Angebot 06

Leistungs- und Informationsanspruch & Mikrovereinbarung

Vom festgestellten Befund zur verbindlichen Zusage – fachbereichsspezifisch, beweissicher, lückenlos rückführbar.

Leistungspaket Beschreibung

Die Protokollapp erfasst bereits Information, Entscheid und Aufgabe pro Version der Projektausgangslage. Wir erweitern sie um die fachbereichsspezifische Feststellung der geschuldeten Leistung — pro Architektur, Tragwerk, HLKS, Elektro, Bauphysik, Brandschutz, Bauleitung. Erkennt der Leistungserbringer den Anspruch an, generieren wir automatisch eine Mikrovereinbarung unter dem Hauptvertrag: mit Arbeitspaket, Mindestqualität, Termin- und Versionsbezug. Jede operative Leistung ist damit lückenlos auf die vertragliche Grundlage rückführbar.

Kernvorteile

  • Fachbereichsspezifisch: Geschuldete Leistung wird pro Disziplin sauber ausgewiesen — keine Sammelbegriffe.
  • Versionsbezug: Jede Mikrovereinbarung referenziert die Version der Ausgangslage, auf der sie basiert.
  • Beweissicher: Annahme, Vorbehalt oder Ablehnung mit Hash, Zeitstempel und Kommentarspur.
  • Mindestqualität: Akzeptanzkriterien sind Teil der Mikrovereinbarung — kein Spielraum bei Streit über das Geschuldete.
Klare Abgrenzung: Die Mikrovereinbarung ist ein präzises Dokumentationsinstrument unter dem Hauptvertrag — kein Anwaltsersatz und keine eigenständige juristische Vertretung. Die finale Beurteilung im Streitfall bleibt beim qualifizierten Anwender (Human-in-the-Loop). Die fachliche Richtigkeit der Annahme bleibt Eigenverantwortung des Erklärenden.

Die in Stufe 1 entstandenen Mikrovereinbarungen werden steuerungsfähig: Du erhältst pro Vereinbarung den laufenden Soll-Ist-Vergleich, eine Risikobewertung mit Frühwarnindikatoren und eine saubere Dokumentation jeder Abweichung als Nachtrags- oder Mängelanspruch. Keine zusätzlichen Module nötig — die bestehenden Module der Stufe 2 verarbeiten die Mikrovereinbarung als Vertragsobjekt.

Zusätzliche Vorteile

  • Soll-Ist pro Vereinbarung: Fortschritt, Termin, Mindestqualität — laufend abgeglichen.
  • Risiko-Frühwarnung: Drohende Mindestqualitätsverletzungen und Verzugsindikatoren pro Vereinbarung.
  • Nachtragslogik: Abweichung vom Geschuldeten wird zum sauber dokumentierten Nachtrags- oder Mängelanspruch.

Auf Stufe 3 wird der Vertrag zum ausführenden Instrument: Mikrovereinbarungen werden mit programmierbaren Regeln, Triggern und Bedingungen hinterlegt. Status- und Rechtsfolgen werden automatisiert geführt, gekoppelt an Zahlungsfreigaben, Compliance- und Nachhaltigkeits-Audits. Eine kuratierte Smart-Contract-Bibliothek deckt wiederkehrende Konstellationen nach SIA 102/103/108 sowie Werkverträge nach OR ab. Portfolio- und Schnittstellensicht (BIM, ERP, Banking) machen das Angebot für institutionelle Investoren und CREM-Organisationen einsatzfähig.

Zusätzliche Vorteile

  • Programmierbare Regeln: Trigger, Bedingungen, Rechtsfolgen je Mikrovereinbarung.
  • Smart-Contract-Bibliothek: Vorlagen nach SIA 102/103/108 und OR-Werkvertrag.
  • Audit-Trail: Revisionssicher, gerichtsverwertbar, lückenlos.
  • Portfoliosicht: Alle Mikrovereinbarungen über alle Projekte — Restrisiko und offene Ansprüche auf einen Blick.
  • Schnittstellen: BIM, ERP, Banking — Kopplung an Zahlungsfreigaben.
Klare Abgrenzung: Auch auf Stufe 3 ersetzen intelligente Verträge keine anwaltliche Vertretung. Die programmierbaren Regeln führen den dokumentarischen Status — die rechtliche Beurteilung im Streitfall bleibt beim qualifizierten Anwender. Smart-Contract-Vorlagen sind als Empfehlung zu verstehen und vor Produktivsetzung individuell zu prüfen.

Anwendungsfall: Streit über das Geschuldete

Die Herausforderung

Auf einem Bauprojekt entsteht zwischen Bauherr und Fachplaner Streit darüber, was vom Fachplaner zu welcher Version der Ausgangslage tatsächlich geschuldet war. Mündliche Zusagen, E-Mail-Spuren und Sitzungsprotokolle widersprechen sich. Die Beweisführung ist aufwändig — und im Zweifel kostet jede Lücke in der Dokumentation echtes Geld.

Was wir für Dich tun

  • Wir weisen pro Version der Ausgangslage den fachbereichsspezifischen Leistungs- und Informationsanspruch sauber aus — wer schuldet was, in welchem Umfang, mit welcher Informationsbringschuld.
  • Bei Annahme durch den Fachplaner generieren wir die Mikrovereinbarung unter dem Hauptvertrag: Arbeitspaket, Mindestqualität, Versionsbezug — mit Hash und Zeitstempel beweissicher protokolliert.
  • In Stufe 2 vergleichen wir das tatsächlich Erbrachte laufend gegen die Mikrovereinbarung. In Stufe 3 löst die Plattform Statuswechsel und Rechtsfolgen regelbasiert aus.

Ergebnis

Die Frage „was war geschuldet" hat eine eindeutige, gerichtsverwertbare Antwort. Streit über den Leistungsumfang verlagert sich von der Beweisführung zur Sachfrage — und das in einem Bruchteil der bisherigen Zeit. Reputation und Liquidität bleiben geschützt.

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