8008 Zürich, Schweiz
E-Mail: piotr@nukleus.ch
In Kraft seit: 1. Januar 2026 — Version 1.1 (inkl. Ergänzungsklauseln KI-Infrastruktur, Stand April 2026)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen nukleus AG (nachfolgend «nukleus») und dem Kunden über die Nutzung der nukleus Digital Assistant Plattform sowie sämtlicher damit verbundener Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn nukleus diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von nukleus oder durch die Unterzeichnung eines Einzelvertrags zustande. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sofern vertraglich vereinbart, erbringt nukleus alle KI-gestützten Leistungen der Plattform ausschliesslich unter Einsatz von Sprachmodellen, die auf eigener Infrastruktur von nukleus betrieben werden. Der Einsatz externer KI-API-Dienste ist in diesem Betriebsmodus ausgeschlossen. Nukleus ist berechtigt, die eingesetzten Modelle im Rahmen des Produktbetriebs auszutauschen oder zu aktualisieren, sofern der vereinbarte Funktionsumfang erhalten bleibt und die Datenschutzgarantien gewahrt sind. Über wesentliche Modellwechsel wird der Kunde vorab informiert.
Nukleus erbringt KI-gestützte Kernleistungen der Plattform ausschliesslich über selbst gehostete Modelle auf eigener Infrastruktur. Hierzu zählen insbesondere Dokumentenklassifizierung, risikobasierte Dokumentenprüfung (RDAM), Risikoaggregation sowie die Ausgangslage-Versionierung. Für ergänzende oder spezialisierte Verarbeitungsschritte kann nukleus externe KI-API-Dienste von Drittanbietern beiziehen. Der Einsatz externer Dienste erfolgt ausschliesslich für Funktionen, die im jeweiligen Vertrag oder Angebot als «erweiterte Services» bezeichnet sind. Nukleus teilt dem Kunden auf Anfrage mit, welche Funktionen über Drittanbieter-APIs erbracht werden.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, nukleus alle für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass bereitgestellte Daten und Dokumente rechts- und datenschutzkonform sind.
Sofern der Kunde die Anbindung eigener KI-Infrastruktur und eigener Sprachmodelle an die nukleus-Plattform in Anspruch nimmt, gelten ergänzend zu Ziffer 3 die nachfolgenden Pflichten.
3a.1 — Bereitstellung und Betrieb
Der Kunde stellt die für die Anbindung erforderliche KI-Infrastruktur, einschliesslich der Modelle, API-Schnittstellen und Zugangsdaten, eigenverantwortlich bereit und betreibt diese auf eigene Kosten. Er gewährleistet, dass die bereitgestellte Infrastruktur während der vereinbarten Nutzungszeiten verfügbar und betriebsbereit ist.
3a.2 — Datenschutz und Compliance
Der Kunde stellt sicher, dass der Betrieb seiner KI-Infrastruktur sowie die darin stattfindende Verarbeitung von Daten den anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und soweit anwendbar der DSGVO, entspricht. Nukleus übernimmt für die Datenschutzkonformität der kundeninternen Infrastruktur keine Verantwortung.
3a.3 — Schnittstellenkonformität
Der Kunde ist verpflichtet, eine mit der nukleus-Plattform kompatible API-Schnittstelle bereitzustellen. Technische Anpassungen, die aufgrund von Änderungen auf Seiten des Kunden erforderlich werden, gehen zu dessen Lasten. Nukleus ist berechtigt, den BYOAI-Modus zu deaktivieren, sofern die Schnittstelle des Kunden mit der Plattform nicht kompatibel ist oder den Betrieb der Plattform beeinträchtigt.
3a.4 — Qualitätskontrolle
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Qualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der von seiner KI-Infrastruktur generierten Outputs. Nukleus ist nicht verpflichtet, die Outputs der kundeninternen Modelle zu prüfen, zu validieren oder zu korrigieren.
4. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Dienstleistungen von nukleus. Die Nutzung ist ausschliesslich für interne Geschäftszwecke gestattet. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung ist untersagt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienstleistungen zu modifizieren, zu dekompilieren oder Reverse Engineering zu betreiben.
5. Preise und Zahlungsbedingungen Art. 82 OR
Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten, Angeboten oder Verträgen. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist nukleus berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. in Rechnung zu stellen. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz DSG / DSGVO
nukleus und der Kunde verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. Die Datenschutzerklärung von nukleus ist integraler Bestandteil dieser AGB.
Im Self-Hosted-Betriebsmodus verbleiben sämtliche Kundendaten während der KI-Inferenz auf der Infrastruktur von nukleus. Eine Weitergabe an externe KI-Drittanbieter findet nicht statt. Nukleus ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung vollumfänglich verantwortlich. Die Datenschutzerklärung von nukleus gilt ohne Einschränkung. Ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag mit Drittanbietern ist in diesem Modus nicht erforderlich.
6b.1 — Kernfunktionen
Kundendaten, die im Rahmen der Kernfunktionen verarbeitet werden, verbleiben auf der Infrastruktur von nukleus. Eine Weitergabe an externe Drittanbieter findet für diese Verarbeitungsvorgänge nicht statt.
6b.2 — Erweiterte Services mit Drittanbietern
Soweit Kundendaten im Rahmen erweiterter Services an externe KI-API-Dienste übermittelt werden, erfolgt dies ausschliesslich auf Basis gültiger Auftragsverarbeitungsverträge (AVV / DPA) zwischen nukleus und dem jeweiligen Drittanbieter. Der Kunde erhält auf Anfrage Auskunft über die aktuell eingesetzten Drittanbieter sowie die Art der an diese übermittelten Daten. Eine aktuelle Liste der Drittanbieter ist in der Datenschutzerklärung von nukleus veröffentlicht und wird bei Änderungen aktualisiert.
6b.3 — Datentrennung
Nukleus trifft technische und organisatorische Massnahmen, um sicherzustellen, dass Kundendaten verschiedener Mandanten im Hybridbetrieb strikt getrennt verarbeitet werden. Die Mandantentrennung gilt für beide Verarbeitungsschichten gleichermassen.
7. Gewährleistung und Haftung Art. 97 ff. OR
nukleus gewährleistet eine sorgfältige Erbringung der Dienstleistungen nach dem Stand der Technik. Eine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder vollständige Fehlerfreiheit wird nicht übernommen. Die Haftung von nukleus für direkte Schäden ist auf den Betrag der vom Kunden für die betreffende Dienstleistung bezahlten Gebühren beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
Die nachfolgende Ziffer ergänzt Ziffer 7 und gilt ausschliesslich für Sachverhalte, in denen der Kunde kundeninterne KI-Infrastruktur gemäss Ziffer 3a an die nukleus-Plattform anbindet.
7b.1 — Haftungsausschluss Betrieb und Verfügbarkeit
Nukleus haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder Fehlfunktionen, die auf die kundeninterne KI-Infrastruktur des Kunden zurückzuführen sind. Dies umfasst insbesondere Verfügbarkeitsunterbrechungen, Latenzprobleme sowie modellbedingte Qualitätsmängel der generierten Outputs.
7b.2 — Haftungsausschluss Output-Qualität
Nukleus übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die Qualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der Ergebnisse, die durch den Einsatz der kundeninternen Modelle erzeugt werden. Die Verantwortung für den produktiven Einsatz dieser Outputs liegt vollumfänglich beim Kunden.
7b.3 — Haftungsausschluss Datenschutzverletzungen
Nukleus haftet nicht für Datenschutzverletzungen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten durch die kundeninterne KI-Infrastruktur entstehen. Der Kunde stellt nukleus von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem BYOAI-Betrieb des Kunden resultieren.
7b.4 — Leistungsumfang nukleus
Die Leistung von nukleus im BYOAI-Modus beschränkt sich auf die Bereitstellung und den Betrieb der Integrationsschicht zwischen der nukleus-Plattform und der vom Kunden bezeichneten Schnittstelle. Nukleus übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass die Integration auf Veranlassung des Kunden konfiguriert oder verändert wurde.
Verantwortungsabgrenzung BYOAI
| Merkmal | nukleus-Modelle | Kundeninterne KI (BYOAI) |
|---|---|---|
| Betrieb durch | nukleus AG / Drittanbieter | Kunde selbst |
| Haftung Output | Ziffer 7 / 7a | Vollständig beim Kunden |
| Datenschutz-Verantwortung | nukleus / AVV mit Anbieter | Kunde (eigene Infrastruktur) |
| Verfügbarkeit | nukleus verantwortlich | Kunde verantwortlich |
| Support durch nukleus | Ja (vollumfänglich) | Nur Integrationsschicht |
7c.1 — Modellqualität
Nukleus gewährleistet, dass die eingesetzten Modelle dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung entsprechen. Eine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit KI-generierter Outputs wird nicht übernommen. Die Haftung für direkte Schäden aus fehlerhaften Outputs ist auf die vom Kunden bezahlten Gebühren für die betreffende Dienstleistung begrenzt.
7c.2 — Verfügbarkeit
Nukleus strebt eine hohe Verfügbarkeit der Self-Hosted-Infrastruktur an. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Eine Haftung für Ertragsausfall oder Folgeschäden infolge von Wartungsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
7c.3 — Modellwechsel
Nukleus haftet nicht für veränderte Output-Charakteristiken, die aus einem Modellwechsel innerhalb des vereinbarten Funktionsumfangs resultieren, sofern der Kunde vorab informiert wurde. Der Kunde ist verpflichtet, nach einem Modellwechsel eigene Validierungsprüfungen vorzunehmen.
7d.1 — Kernfunktionen (Self-Hosted)
Für Leistungen, die über selbst gehostete nukleus-Modelle erbracht werden, gelten die Haftungsregelungen gemäss Ziffer 7 uneingeschränkt. Nukleus trägt die vollständige Verantwortung für Betrieb, Qualität und Datenschutzkonformität dieser Schicht.
7d.2 — Erweiterte Services (Drittanbieter)
Für Leistungen, die über externe KI-API-Dienste erbracht werden, haftet nukleus nicht für Ausfälle, Qualitätsmängel, Latenzprobleme oder Datenschutzverletzungen, die im Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters entstehen. Nukleus ist verpflichtet, bei bekannt gewordenen Ausfällen oder Sicherheitsvorfällen seitens eines Drittanbieters den Kunden unverzüglich zu informieren und soweit technisch möglich auf eine alternative Verarbeitungsschicht umzuschalten.
7d.3 — Zuordnungspflicht
Nukleus ist auf Anfrage des Kunden verpflichtet, einen entstandenen Schaden der Kern- oder der Drittanbieter-Schicht zuzuordnen. Kann eine Zuordnung nicht abschliessend vorgenommen werden, gilt die für den Kunden günstigere Haftungsregelung.
7d.4 — Output-Qualität
Unabhängig von der verarbeitenden Schicht stellen alle KI-generierten Outputs Entscheidungsunterstützung dar. Nukleus haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Outputs ohne eigenständige Plausibilitätsprüfung als abschliessende Entscheidungsgrundlage verwendet.
Verantwortungsabgrenzung nach Verarbeitungsschicht
| Merkmal | Kern (Self-Hosted) | Erweiterte Services (API) |
|---|---|---|
| Betrieb durch | nukleus AG | Drittanbieter via nukleus |
| Haftung Ausfall | nukleus (Ziffer 7) | Ausgeschlossen (Ziffer 7d.2) |
| Haftung Output | nukleus (begrenzt) | Ausgeschlossen |
| Datenschutz-Verantwortung | nukleus vollumfänglich | nukleus + AVV mit Drittanbieter |
| Datenabfluss | Nein | Ja, gemäss AVV |
| Transparenzpflicht | Auf Anfrage | Aktiv: Liste in Datenschutzerklärung |
| Fallback bei Ausfall | nukleus-intern | Umschaltung wo möglich |
8. Laufzeit und Kündigung Art. 404 OR
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses richtet sich nach den spezifischen Vereinbarungen. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten auf Ende der Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
9. Geistige Eigentumsrechte
Sämtliche Rechte an der nukleus Plattform, den zugrundeliegenden Algorithmen, Dokumentationen und Marken verbleiben bei nukleus AG. Die Ergebnisse und Outputs, die der Kunde mit der Plattform erzeugt, gehören dem Kunden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde räumt nukleus das Recht ein, anonymisierte Nutzungsdaten zur Produktverbesserung zu verwenden.
10. Änderungen der AGB
nukleus behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder in geeigneter elektronischer Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich Widerspruch erhebt.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Art. 113 IPRG
Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz.
13. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB oder zu den Dienstleistungen von nukleus wenden Sie sich bitte an: piotr@nukleus.ch